Zusätzliche Sitzplätze für mehr Komfort:
Falls Sie einen zweiten Sitzplatz wünschen, bietet Ihnen Luxair zusätzlichen Komfort. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, einen zusätzlichen Sitzplatz zu buchen. Die Gebühr für einen zusätzlichen Sitzplatz entspricht dem normalen Ticketpreis für diesen Sitzplatz ohne Flughafensteuern. Für zusätzliche Sitzplätze für Kinder entspricht die Gebühr dem normalen Kindertarif ohne Flughafensteuern.
WCHR – Passagier, der selbstständig Treppen steigen und sich in der Flugzeugkabine frei bewegen kann, jedoch einen Rollstuhl für die Strecke zwischen Flugzeug und Terminal benötigt.
WCHS – Passagier, der keine Treppen steigen, sich jedoch in der Flugzeugkabine selbstständig bewegen kann.
WCHC – Passagier, der völlig unbeweglich ist; er benötigt permanent einen Rollstuhl und ist auf fremde Hilfe angewiesen.
STRC – Passagier, der auf einer Tragbahre liegend transportiert werden muss. Auf sämtlichen LUXAIR Linienflügen und LUXAIRTOURS Ferienflügen sind keine Tragbahren erlaubt.
BLND – Passagier mit einer Sehbehinderung.
DEAF – Passagier mit einer Hörbehinderung.
OXYG – Passagier, der während des Fluges mit Sauerstoff versorgt werden muss.
MEDA – Passagier, dessen Flugtauglichkeit vor Abflug von einem Arzt der Fluggesellschaft bestätigt wurde.
Sowohl am Flughafen als auch während des Fluges stellt LUXAIR Passagieren mit eingeschränkter Mobilität oder einer Behinderung alle erforderlichen Hilfeleistungen zur Verfügung. Es wurden spezielle Verfahren und Dienstleistungen eingerichtet, um ein komfortables Besteigen des Flugzeuges und sorgenfreies Fliegen sicherzustellen.
Personen mit eingeschränkter Mobilität oder einer Behinderung haben ein Anrecht auf die Beförderung durch ein Luftfahrtunternehmen gemäß der Verordnung (EG) 1107/2006 vom 5. Juli 2006.
In Ausnahmefällen kann die Beförderung aus technischen Gründen oder aufgrund von Sicherheitsvorschriften abgelehnt werden. Sollte dies der Fall sein, wird LUXAIR umgehend die betreffenden Personen informieren und sein Möglichstes tun, um eine akzeptable Alternative zu finden.
Gemäß der Verordnung (EG) 1107/2006 ist das Management der Flughäfen für das Bereitstellen von Hilfeleistungen für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität verantwortlich: Sowohl LUX-Airport als auch die Fluggesellschaft übernehmen diese Serviceleistungen für Passagiere.
Um eine reibungslose Organisation und Betreuung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass Sie uns mindestens 48 Stunden vor Abflug Ihren besonderen Hilfebedarf mitteilen.
Sämtliche benötigte, spezielle Hilfeleistungen sollten bereits bei der Buchung beantragt werden. In einigen Fällen wird eine spezielle ärztliche Bescheinigung benötigt (INCAD-Formular/Incapacitated Passengers Handling Advice). Sie müssen unser Call-Center informieren.
Falls Passagiere keine vorherige Mitteilung gemacht haben, ist LUX-Airport dafür verantwortlich, die benötigten Hilfeleistungen nach Möglichkeit bereitzustellen.
Bitte konsultieren Sie vor Ihrer Reise Ihren Hausarzt, um auf Ihren Flug bestmöglich vorbereitet zu sein. Um Ihnen einen optimalen Service an Bord bieten zu können, benötigen wir folgende Informationen:
Führ-/Begleithunde werden kostenlos mitbefördert und sind in der Flugzeugkabine zugelassen. (Der Passagier muss im Besitz aller erforderlichen Gesundheitsnachweise und Zolldokumente sein); Wir empfehlen, beim Einchecken eine offizielle Bescheinigung vorzulegen, in der bestätigt wird, dass es sich um einen ausgebildeten Führ- oder Begleithund handelt.
Passagiere, die mit Sauerstoff versorgt werden müssen, werden gebeten, die Fluggesellschaft bei der Buchung darüber zu informieren. Die Fluggesellschaft muss der Beförderung vorab zustimmen, da in der Flugzeugkabine ausschließlich die von der Fluggesellschaft zugelassenen Sauerstoffgeräte transportiert werden dürfen. Falls es nicht möglich ist, dass Passagiere ihre eigenen Sauerstoffgeräte mitzunehmen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet dies bereitzustellen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Customer Service Center (Tel.: +352 2456 4242, E-Mail: callcenter@luxair.lu).
Aus Sicherheitsgründen werden nur angetriebene Rollstühle mit TROCKENBATTERIEN auf EM145/135 und Q400 akzeptiert.
Um Beschädigungen des Flugzeugs zu verhindern und die Sicherheit des Fluges zu gewährleisten, werden Elektrorollstühle nur als aufgegebenes Gepäck akzeptiert, unter der Voraussetzung, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
Wenn eine IATA Fluglinie einen Elektrorollstuhl mit nicht auslaufsicherer Batterie akzeptiert, der nicht in senkrechter Position geladen, untergebracht und gesichert werden kann, dann nur mit ausgebauter Batterie. Dann kann der Rollstuhl ohne Einschränkungen als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
Die ausgebaute Batterie muss in einer stabilen Verpackung, wie nachstehend aufgeführt, transportiert werden: